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Ihr Weg zur Rehabilitation

Wenn Sie gesundheitlich stark beeinträchtigt sind oder sich nicht mehr in der Lage fühlen zu arbeiten, sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Diese beraten Sie und stellen bei Bedarf einen Reha-Antrag. Auch die Reha-Servicestellen in Ortsnähe helfen Ihnen weiter – eine Liste finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Es ist auch möglich, direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in die Rehaklinik zu kommen. Der Sozialdienst leitet die Reha ein und beantragt für Sie eine Anschlussheilbehandlung/-rehabilitation (AHB, AR).


Grundsätzlich können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen (§9 Sozialgesetzbuch IX) und angeben, in welcher Rehaklinik Sie behandelt werden wollen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Flyer der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation (PDF, 284 KB).
 

  • Weitere Informationen zum Thema Medizinische Rehabilitation

    Grundsätzlich bieten wir in unserem Haus zwei Formen der medizinischen Rehabilitation an, die stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden:

    • Heilbehandlung: Wenn Sie körperlich geschwächt sind, etwa aufgrund einer chronischen oder Tumorerkrankung, kann die medizinische Rehabilitation Sie wieder fit für den Beruf und Alltag machen. Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie jedoch nicht immer sofort wieder arbeiten gehen, manche Erkrankungen oder Behinderungen erfordern weitere Maßnahmen. Für diese Fälle gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – früher auch „Berufliche Rehabilitation“ genannt. Um die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare und Auskünfte gibt es z.B. bei den gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden, bei den wohnortnahen Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger und bei den Krankenkassen. Ihr Hausarzt hilft Ihnen gern weiter.
    • Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation (AHB, AR): Diese schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an – zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn der AHB dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. Eine AHB/AR kommt nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht; ihre Einleitung erfolgt bereits im Krankenhaus. Dort wird die Erforderlichkeit festgestellt und man hilft Ihnen bei der Antragstellung. Der Sozialdienst des Krankenhauses informiert Sie darüber, welches Verfahren Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger für die Einleitung einer AR/AHB vorsieht.
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Weg in die Reha: Gespräch mit behandelnder Arzt,Antragstellung bei Krankenversicherung,Kostenzusage,Aufhnahme in die Rehaklinik
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